Allgemeine Geschäftbedingungen

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1.    Angebote und Verträge

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen von unserer Seite werden erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich. Aufträge müssen grundsätzlich schriftlich bestätigt werden, erst dadurch kommt ein Vertrag zustande. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. Abweichungen von Plänen, Beschreibungen und Angaben in Angeboten und schriftlichen Unterlagen aus Gründen der technischen Verbesserung oder in Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten, ohne dass der Vertragspartner daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Waren / Produkte (insbesondere gebrauchte Ersatzteile) stellen keine garantierte Beschaffenheit dar und sind nur annährend beschrieben.

Wenn sich der technische Inhalt, der Umfang oder der Prozess gegenüber den in diesem Angebot festgelegten Voraussetzungen ändert, müssen die in Frage kommenden Beträge bzw. die Bearbeitungszeiten entsprechend angepasst werden. Dienstleistungen, die in diesem Angebot nicht ausgewiesen sind, werden bei kundenseitiger Inanspruchnahme nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) abgerechnet.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

2.    Überlassene Unterlagen

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen (auch Schulungsunterlagen) behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden / Lieferanten unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

3.    Zahlung

Alle Preise sind Euro-Preise.

Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto, 14 Tage 2% Skonto

Die Zahlung erfolgt bei Erhalt der Zahlungsaufforderung, (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe) es sei denn es ist schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden. Die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Kosten durch verspätete Zahlungseingänge sowie Mahngebühren u. ä. an Sie weiter zu belasten.

Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Rückstand oder wird Nachteiliges über seine Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit bekannt, ist die zu diesem Zeitpunkt insgesamt offene Vergütung für sämtliche an ihn erfolgte Lieferungen unabhängig von etwaigen anderslautenden Bedingungen in den Auftragsbestätigungen sofort in bar fällig.

Wir behalten uns vor bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen unsere Forderungen an Dritte zu veräußern. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.

 

4.    Lieferbedingungen

Die termingerechte Lieferung setzt die Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten zu dem genannten Zeitpunkt sowie die termingerechte Zahlung des vereinbarten Betrages voraus. Kundenseitige Änderungen oder höhere Gewalt, bzw. Ursachen, die wir nicht verschuldet haben, erlauben es der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt), einen vertraglich festgelegten Liefertermin abzuändern. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Auf Wunsch und gegen Berechnung wird die Ware für den Transportweg durch die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) versichert. Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Grundsätzlich trägt der Kunde die Kosten der Lieferung, sofern schriftlich von beiden Seiten nichts anderes vereinbart worden ist.

Transportschäden oder Abweichungen müssen uns sofort (spätestens innerhalb von 5 Werktagen) schriftlich mitgeteilt werden. Außerdem muss im Schadenfall der  Spediteur oder die Bahn kontaktiert werden und der Schaden unverzüglich gemeinsam begutachtet und auf dem Lieferschein notiert werden. Verspätet gemeldete Schäden können nicht anerkannt oder ersetzt werden.

Bei Annahme- oder Schuldnerverzug haftet der Vertragspartner für eventuell auftretene Schäden,  Verschlechterung oder Untergang der Ware. Wir behalten uns in so einem Fall vor, eventuellen Mehraufwand oder Schaden zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

5.    Höhere Gewalt

Verzögert sich die geschuldete Leistung durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere durch Streik und / oder Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die von DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) nicht verursacht worden sind, z.B.  einem Ausfall oder einer Störung der Datenübertragungseinrichtungen, Unfall, Stau, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, so tritt eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist ein.

 

6.    Kundenseitige Leistungen

Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht in unseren Angeboten enthalten und kundenseitig vorzubereiten:

  • ständige Unterstützung durch einen qualifizierten Mitarbeiter zur Anlagenbedienung
  • Beistellung von Betriebspersonal zur Unterstützung bei Sachfragen
  • Produktionsteile, die für Funktionstests notwendig sind
  • die Herstellung der Betriebsbereitschaft von nicht zum Lieferumfang der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) gehörenden Geräten und Anlagenteilen.
  • Externe Energie, Licht und Luftversorgung für Roboter und Anlage
  • Der / die Roboter stehen uneingeschränkt und voll funktionstüchtig zur Verfügung
  • Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zur Anlage gemäß Absprache
  • Heizung während der Arbeiten
  • Klärung regionaler oder betrieblicher Vorschriften, soweit sie über die derzeit gültigen Auflagen der Bundesgesetzgebung hinausgehen, sowie die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten

 

7.    Eigentumsvorbehalt

Jede gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.

 

Der Käufer darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, das die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Er ist nicht zu anderen Verfügungen berechtigt.

Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu unterrichten. Alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, trägt der Vertragspartner soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss eintritt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

Wir sind auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet, wenn der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 % übersteigt.

 

8.    Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Gebrauchte Ersatzteile sind grundsätzlich geprüft, funktionsfähig  und von jeglicher Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Vertragspartner. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vor (bei fristgerechter Mängelrüge), wenn trotz aller gebotenen Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen sollte, der bereits zum Zeitpunkt des  Gefahrenübergangs vorlag. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberüht.

Diese Ansprüche entfallen bei unerheblicher Abweichung oder Beeinträchtigung, bei unsachgemäßem oder fehlerhaftem Umgang, übermäßiger Beanspruchung oder bei Einwirkung durch äußere Einflüsse, die dem sachgemäßen Umgang mit der Ware widersprechen.

Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Das Entfernen vorhandener Sicherheitsetiketten / -siegel schließt alle etwaigen Ansprüche komplett aus.

 

9.    Haftung

Die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verluste wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind.

Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Für die Haftung der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit den Serviceleistungen geltend folgende Bestimmungen:

Soweit von der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen an dem Gegenstand der Serviceleistungen (im Folgenden: "Servicegegenstand") schuldhaft Schäden verursacht werden, sind diese unentgeltlich zu beseitigen.

Kommt die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) ihrer Schadensbeseitigungsverpflichtung nicht nach, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist hierfür zu setzen. Lässt die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) diese Nachfrist schuldhaft verstreichen, so ist der Kunde berechtigt, den Schaden am Gegenstand auf Kosten der DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) selbst zu beseitigen oder durch Dritte (Fachfirmen) beseitigen zu lassen.

Neben der Haftung für Schäden am Servicegegenstand haftet die DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt) und ihre Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen dem Kunden dem Grunde nach für schuldhaft zugefügte Sach- und Personenschäden. Der Höhe nach ist diese Haftung pro Schadensereignis auf   € 500.000,-- und für alle Schadensereignisse eines Jahres auf € 2.000.000,-- beschränkt.

Die Haftung für andere Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das gilt insbesondere für die Haftung für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind. Der Ausschluss gilt auch im Falle des Verzuges.

Der Verkäufer haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters beruhen, und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, eine weiter Haftung, insbesondere auch eine solche für Sachmängel ist ausgeschlossen.

 

10.  Gerichtsstand

Gerichtstand für beide Parteien ist Göttingen in Niedersachsen.

 

11.  Vertragsänderungen

Alle Nebenabreden und kundenseitigen Änderungen müssen schriftlich bestätigt sein, um wirksam werden zu können. Wir behalten uns vor, daraus resultierende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

12.  Geheimhaltung

Alle Einzelheiten, die in der bestehenden Geschäftsbeziehung entstehen und nicht offenkundig sind, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Modelle, Muster und sonstige Informationen(z. b. auch Schulungsunterlagen), die wir dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt haben, dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung für andere Zwecke als dem Betrieb des Vertragsgegenstandes verwendet werden.

 

13.  Vergabe an Unterlieferanten

Wir behalten uns vor, Serviceleistungen oder sonstige Tätigkeiten, an qualifizierte Unterlieferanten zu vergeben.

 

14.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

15.  Schlussbestimmungen

Personengebundene Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Für die Auslegung dieser Bedingungen ist allein die deutsche Fassung maßgebend.

 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

 

© 2012 DSG Robotertechnik UG (haftungsbeschränkt)

 

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